AGB's

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der TRAIL AFFAIR (nachfolgend “Firma”). Die Firma bietet Bike-Fahrtechnikkurse, ein- und mehrtägige Mountainbike-Touren sowie Mountainbike-Ferien (nachfolgend Veranstaltung) an. Die AGB können von der Firma jederzeit geändert werden. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt mit der Anmeldebestätigung der Firma zustande.

 

3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in
Schweizer Franken (CHF) inklusive allfälliger Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website und der Preisliste der Firma.

 

4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung mit Zahlung auf Bankkonto und Barzahlung. Das Kursgeld muss spätestens bei Beginn der Veranstaltung bezahlt sein. Andernfalls wird die Teilnahme verweigert.

 

5. Pflichten der Firma

5.1. Dienstleistungserbringung
Der Kunde hat Anspruch, dass die Firma die angebotene Dienstleitung erbringt. Ohne andere Vereinbarung gilt der Sitz der Firma 6300 Zug als Erfüllungsort bzw. Gerichtsstand.

 

5.2. Hilfspersonen
Die Firma hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Für Hilfspersonen wird von der Firma keinerlei Haftung übernommen.

 

6. Pflichten des Kunden

6.1. Allgemein
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind. Insbesondere verpflichtet er sich, pünktlich bei der vereinbarten Lokalität mit gut gewartetem Bike anzutreten und korrekte Angaben zu seiner Person zu machen.

 

6.2. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Kunden. Die Firma empfiehlt jedem Kunden, eine Unfall- und Krankenversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für allfällige Verursachung von Drittschäden während der gebuchten Veranstaltung.

 

6.3. Ausrüstung
Bei allen Touren besteht eine generelle Helmtragpflicht. Andernfalls wird der Kunde bei Tourenantritt entschädigungslos ausgeschlossen.

 

7. Annullation durch Kunden
Der Kunde kann sich eingeschrieben per Post oder per E-Mail von der vereinbarten Teilnahme abmelden. Es gelten folgende Kosten:

bis spätestens 21 Tage: kostenlos (Rückerstattung des bezahlten Betrags)
7 bis 20 Tage: 50 Prozent (hälftige Rückerstattung des bezahlten Betrags)
0 bis 6 Tage sowie bei Nichterscheinen: 100 Prozent (keine Rückerstattung)

Fehlendes oder verspätetes Erscheinen sowie Abbruch oder Unterbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung seitens des Kunden begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

8. Annullation durch die Firma
Die Firma behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen etc. – auch kurzfristig – abzusagen. Die Mindestanzahl an Kunden beträgt drei Personen. Wird diese nicht erreicht, steht es im Ermessen der Firma, die Tour abzusagen. In beiden Fällen erfolgt Rückerstattung des gesamten einbezahlten Betrages an den Kunden.

 

9. Programmänderung und Abbruch der Veranstaltung durch die Firma
Die Firma behält sich vor, die Veranstaltung jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 8. Bei Programmänderung oder Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrags.

 

10. Haftung
Der Kunde nimmt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Die Firma haftet nur bei grobfahrlässigen oder absichtlichem Fehlverhalten. Von Hilfspersonen verursachen Schäden sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen. Die Firma haftet nicht für vom Kunden verursachte Personen- und Sachschäden.

 

11. Bildmaterial
Die Firma darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag der Tour/Kurs von Bike-Guides und Teilnehmern aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden, insbesondere für Printprodukte, Website und Bildergalerien. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden.